Nachhaltigkeitsbericht: Warten oder starten?

 
 

Wer wird ab wann berichtspflichtig und warum sollte man auch freiwillig, proaktiv einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen? Außerdem: Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht überhaupt? Die 10 wichtigsten Meilensteine und unsere Empfehlungen lesen Sie in diesem Artikel.

Für eine vertrauensvolle und offene Kommunikation auf unterschiedlichen Ebenen mit allen relevanten Stakeholdern ist der Nachhaltigkeitsbericht eines Unternehmens das zentrale Element. Neben den am Kapitalmarkt orientieren Unternehmen sowie für viele größere Unternehmen ist die Berichterstattung bereits Pflicht, denn die neue EU-Richtlinie CSRD Corporate Sustainability Reporting Directive” wird für das Berichtsjahr 2024 in Kraft treten.


Wer ist zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung verpflichtet?

Die Berichtspflicht gilt zunächst für große Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: Die Nettoumsatzerlöse belaufen sich auf mehr als 50 Millionen Euro. Die Bilanzsumme liegt bei mehr als 25 Millionen Euro. Das Unternehmen hat mindestens 250 Beschäftigte. Der erste Bericht ist in 2026 für das Berichtsjahr 2025 vorzulegen.

In naher Zukunft wird die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für viele weitere kleine und mittlere Unternehmen verpflichtend werden, sofern eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Als klein gilt ein Unternehmen, wenn es zwei der folgenden drei Größenkriterien erfüllt: Die Nettoumsatzerlöse belaufen sich auf mindestens 700.000 Euro. Die Bilanzsumme liegt bei mindestens 350.000 Euro. Das Unternehmen hat mindestens zehn Beschäftigte.

Es wird geschätzt, dass sich so die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland um das dreißigfache erhöhen wird.*


Wann werden die Vorgaben der neuen EU-Richtlinie CSRD verpflichtend?

Die Anwendung erfolgt in drei Stufen:

  • ab dem 1. Januar 2024: Für Unternehmen, die bereits der CSR-Richtlinie unterliegen

  • ab dem 1. Januar 2025: Für große Unternehmen, die heute noch nicht der CSR-Richtlinie unterliegen.
    Kriterien – siehe oben

  • ab dem 1. Januar 2026: Für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen. Dabei gibt es einen Übergangszeitraums über eine Ausnahmeregelung („Opt-out“) bis 2028 für KMU*


Warum ist eine freiwillige, proaktive Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts bereits vor der Berichtspflicht sinnvoll?

Vorarbeit in den eigenen Köpfen

Nachhaltiges Handeln ist essenziell, um unseren Lebensraum auch für nachfolgende Generationen zu erhalten. Die freiwillige Berichterstattung kann neben der Schaffung von Transparenz nach innen und außen mehr Verständnis bei den eigenen Mitarbeitern für die eigenen ESG-Themen (Environment, Social, Governance) schaffen. Auch das Engagement konkrete Ziele zu erreichen kann signifikant gesteigert werden.

Strukturen und Prozesse frühzeitig implementieren

Die frühzeitige Auseinandersetzung mit den komplexen Prozessen für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts schafft Strukturen und Prozesse, die bei einer Pflichtberichtserstattung relevant werden.

  • Welche Themen sind für uns besonderes relevant?

  • Über welche Ziele und Strategien wollen wir berichten?

  • Wer ist intern für welches Thema zuständig?

  • Wer kann wie welche Zahlen und Inhalte liefern?

  • Benötigen wir externe Unterstützung? Mit wem möchten wir zusammenarbeiten?

All diese Fragen können vorab geklärt werden, bevor es bei einer Berichtspflicht darauf ankommt und das Zeitfenster plötzlich eng werden kann.

Haltung zeigen

Eine nachhaltige Lebensweise ist eine der größten Aufgaben unserer Zeit. Diese Tatsache nicht als Drohszenario zu senden, sondern als Chance für nachhaltiges, optimiertes Handeln kann ein Haltung sein mit den Herausforderungen im Einklang umzugehen. Eine aktive Nachhaltigkeitskommunikation unterstreicht die Zukunftsorientierung eines Unternehmens.

Mehr als idealistische Headlines und schöne Bilder

Die strategische Relevanz von Nachhaltigkeit im Zusammenhand mit Megatrends wie „Klimawandel und Umweltschutz“, „Globalisierung“, „Sozialer Wandel“, „Ressourcen schonen“ und „Verantwortungsvoller Arbeitgeber“ ist uns allen bewusst.

Was Klimaschutz, Umweltschutz, Energiemanagement und soziales Engagement für Ihr Unternehmen bedeuten wird in einem Nachhaltigkeitsbericht greifbar. Zahlen, Schaubilder und Diagramme aber auch Projektvorstellungen und Storytelling veranschaulicht, wo das Unternehmen steht und wo es hinmöchte.

Soziale Verantwortung wird konkret. Sie zeigen Ihre Agenda:

  • die kontinuierliche Verbesserung Ihres Gesundheitsschutz und Ihrer Arbeitssicherheit

  • die berufliche und persönliche Entwicklung Ihrer Belegschaft durch Investitionen in Aus- und Weiterbildung

  • die zukunftsorientierte und zielgerichtete Transformation Ihrer Organisationsstrukturen

  • Ihre Maßnahmen zur Steigerung des internen Engagements für mehr Nachhaltigkeit

Das alles wird sichtbar und transparent. Und zwar in einem international anerkannten Rahmenwerk z. B. nach GRI Global Reporting Initiative”** oder in einer standardisierten Struktur für Nachhaltigkeitsberichterstattung, den sogenannten ESRS European Sustainability Reporting Standards”.


So, und jetzt Butter bei die Fische:

Wie entsteht ein Nachhaltigkeitsbericht?

10 wichtige Meilensteine 

1. Wo starten wir? Entwicklung eines gemeinsames Nachhaltigkeitsverständnisses

2. Welche Themen sind uns und unseren internen und externen Stakeholdern wichtig?
Stichwort „Wesentlichkeitsanalyse

3. Themenpriorisierung: Definition der Inhalte der Berichterstattung

4. Zukunft: Welche Ziele haben wir? Welche Maßnahmen gibt es?

5. Strukturen und Verantwortlichkeiten: Wie arbeiten wir – jetzt und zukünftig - in unserer Nachhaltigkeitskommunikation?

6. Jenseits der relativ starren Vorgaben der ESRS (der Nachhaltigkeitsbericht ist Teil des unternehmerischen Lageberichtes) sind individuelle Berichtskonzepte möglich: Aufbau, Design, Tonalität

7. Los geht´s: Daten- und Informationsbeschaffung

8. Erstellung von Texten und Layout

9. Finalisierung: Korrekturen und Freigabe

10. Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts mit begleitenden Kommunikationsmaßnahmen abgestimmt auf die unterschiedlichen Zielgruppen


Unsere Fazit und Empfehlung für die Erstellung Ihres ersten Nachhaltigkeitsberichts

Gehen Sie den Weg nicht allein. Jeder macht, was er am besten kann.

🏃

Gehen Sie den Weg nicht allein. Jeder macht, was er am besten kann. 🏃

Für die erstmalige Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts, empfehlen wir die Zusammenarbeit zwischen einem kleinen internen Team, einer Unternehmensberatung und einer Marketingagentur.

Für die erstmalige Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts empfehlen wir die Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern. Spezialisierte Beratungsunternehmen begleiten Sie bei den Schritten 1 bis 5 für einen transparenten und regelkonformen Nachhaltigkeitsbericht. 

Eine Marketingagentur erstellt für Sie ein individuelles Berichtskonzept mit dem optimalen Aufbau, ansprechenden Texten und stimmigen Design. Crossmediales Storytelling über verschiedene ergänzende Kommunikationsmaßnahmen machen Ihren Bericht für Ihre Adressaten sichtbar. 

Sie stellen ein (kleines) internes Team für das Thema Nachhaltigkeit zusammen, das als Ansprechpartner fungiert und die zu lösenden Aufgaben in das Unternehmen trägt. So bindet das Projekt möglichst wenig interne Kapazitäten und sie können sich um Ihr Alltagsgeschäft kümmern.

Genauso haben wir zum Beispiel einen Nachhaltigkeitsbericht für einen Kunden gemeinsam mit der Unternehmensberatung ecco I einfach.effizient. Treuhand Unternehmensberatung erstellt.


Für Noch-mehr-Wisser:
Links zum Weiterlesen.

Der UN Global Compact (UNGC) ist das international größte und bedeutendste Netzwerk für Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung. www.globalcompact.de

Der Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) schafft über 20 Kriterien eine Orientierung für eine strategische Ausrichtung von Unternehmen in Bezug auf Ökologie, Soziales und Unternehmensführung. www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de


Quellen:
*Unternehmensberatung ecco www.ecco.de I Informationen des Umweltbundesamtes http://www.umweltbundesamt.de/umweltberichterstattung-csr-richtlinie

**Die Global Reporting Initiative (GRI) entwickelt international anerkannte Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. www.globalreporting.org

 
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